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Oberschen­kel­straf­fung

Infor­ma­tio­nen zur Oberschenkelstraffung

Mit dem älter werden kommt es am gesamten Körper zu Hautver­än­de­run­gen. Oft werden dabei auch besonders die Oberschen­kel­re­gion zunehmend zu einer Problem­zone. Körper­li­ches Training vernünf­tige Ernährung, Gewebs­mas­sa­gen etc. können die Proble­ma­tik nur begrenzt beein­flus­sen.

Bei einer  Ansamm­lung von Unterhaut-Fettge­webe, Enstehung von Zellulite („Orangenhaut/​ peau d`orange“) oder abneh­men­der Hautelas­ti­zi­tät kann eine Oberschen­kel­straf­fung durch einen versier­ten Operateur Abhilfe schaffen. So kann eine jugend­li­chere , kontu­rierte Form der Oberschen­kel mit glatterer Hautober­flä­che wieder­her­ge­stellt werden.

Oberschen­kel­straf­fung - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zur Oberschenkelstraffung

In ähnlicher Weise wie beim Oberarm kann am Oberschen­kel eine Straffung erfolgen: es kann hier im Bereich der Leisten­re­gion eine spindel­för­mige Entfer­nung überschüs­si­ger Haut vorge­nom­men werden und ähnlich wie bei der Oberarm­straf­fung kann zur Vermin­de­rung des Beinum­fan­ges ein senkrech­ter Schnitt von der Leiste bis knapp oberhalb des Knies erfor­der­lich sein.

Die oberfläch­li­chen Hautstruk­tu­ren werden dann an dem tiefen Binde­ge­webe des Körpers fixiert („aufge­hängt“) und damit ein dauer­haf­ter Straf­fungs­ef­fekt erreicht.  Aller­dings muß der Patient sich im Klaren sein, daß Narben zurück­blei­ben, die wegen der ausge­präg­ten Bewegun­gen in diesen Körper­be­rei­chen nicht immer so dünn und fast unsicht­bar abheilen, wie z.B. bei einer Augen­lid­s­traf­fung oder einem Facelift.

Deshalb kommen solche opera­ti­ven Hautstraf­fun­gen nur bei ausge­präg­ter Laxizität („hängender Haut“) der Haut zur Anwendung, wenn durch eine Fettab­sau­gung alleine keine ausrei­chende Straffung der Haut erreicht werden kann. Im Regelfall wird aber die OP mit einer Liposuc­tion kombi­niert, um z.B. die Aussen­seite der Oberschen­kel zu kontu­rie­ren oder im Ganzen den Oberschen­kel­um­fang auszudünnen.

Nach exakter Planung des Eingriffs und anzeich­nen des Resek­ti­ons-Umfanges werden im Op (meist nach zunächst erfol­gen­der Liposuc­tion (Fettab­sau­gung)) die notwen­di­gen Schnitte gelegt, wobei je nach Technik der Oberschen­kel­straf­fung die zu entfer­nende Menge an Haut variiert und indivi­du­ell der zu behan­deln­den Region angepasst sein muss. Hier ist eine profunde Expertise zur Abschät­zung des Hautüber­schus­ses unabdingbar.

Es wird dann im Bereich Oberschen­kel- und evtl. Gesäss­re­gion die überschüs­sige und unelas­ti­sche Haut und Unterhaut reseziert, eine gewis­sen­hafte Blutstil­lung vorge­nom­men und sodann das Gewebe spannungs­frei in mehrschich­ti­ger Naht re-adaptiert. (Dermo­lipek­to­mie).

Eine Schonung der behan­del­ten Körper­par­tie ist zu einem ungestör­ten, möglichst spannungs­freien Heilungs­pro­zeß unabding­bar. Deshalb wird während der ersten 4–6 Wochen eine indivi­du­ell angepasste Kompres­si­ons­hose angelegt, um die Schwel­lung zu minimie­ren, die Lymph­zir­ku­la­tion zu unter­stüt­zen und die Erholung der Haut und deren Adapt­a­tion an die neue Körper­kon­tur zu unter­stüt­zen. Schwer­wie­gende Kompli­ka­tio­nen treten nach Oberschen­kel­straf­fun­gen in der Regel nicht auf. Schwel­lun­gen und leichte Hämatome sind aller­dings in den ersten 2 Wochen nicht ungewöhn­lich, auch das Gefühl „geschwol­le­ner, schwerer Beine“ tritt häufiger auf.

Eine Oberschen­kel­straf­fung führt zu einer auffäl­li­gen Verbes­se­rung der Kontur des Beines und zu einer deutlich glatteren Hautober­flä­che und damit einem jugend­li­che­ren Erschei­nungs­bild. Dieser Effekt ist früh nach der Operation bereits gegeben.

Wenngleich eine deutliche Optimie­rung der Beine bereits unmit­tel­bar nach der Operation sichtbar ist, liegt das endgül­tige Resultat erst 2-3 Monate nach dem Eingriff vor, wenn die Haut regene­riert und alle Schwel­lun­gen vergangen sind. Deshalb sollten Sport­ak­ti­vi­tä­ten für 4 Wochen vermieden werden und dann ein langsamer Einstieg in ein gezieltes Trainings­pro­gramm statt­fin­den. Das Vermeiden von übermäs­si­gem Stehen oder Stretchen der Beine ist essen­ti­ell, um die Wundhei­lung nicht zu stören und eine gute Narben­bil­dung zu ermög­li­chen. Im späteren Heilungs­ver­lauf können Massagen und Lymph­drai­nage sehr förder­lich sein.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren variieren die Kosten je nach Patient, Zustand der Haut, Gewebe- und Fettver­tei­lung und Umfang bzw. Dauer der OP. Selbst­ver­ständ­lich werden bei der Vorbe­spre­chung alle anfal­len­den Kosten für OP-Nutzung, Anästhe­sie und das Honorar des Opera­teurs vorab exakt bespro­chen und festge­legt, so dass Sie genau kalku­lie­ren können, mit welchem Umfang zu rechnen ist.

Die Kranken­kas­sen überneh­men die Kosten für eine Oberschen­kel­straf­fung nicht, da es sich um einen ästhe­ti­schen Eingriff handelt; lediglich nach baria­tri­schen Opera­tio­nen mit massivem Gewichts­ver­lust kann eine Kosten­gut­spra­che angefragt werden.

Preis für Oberschenkelstraffung:

ab 8000,- CHF

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 250,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.

Für verein­barte Opera­ti­ons­ter­mine gilt folgende Regelung: Bei geplanten und termin­lich fixierten Opera­tio­nen ist es der Medicine&Beauty AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatz­pa­ti­en­ten aufzu­bie­ten. Aufgrund dieser Planungs­schwie­rig­kei­ten ist eine kosten­freie Termin­ab­sage bei Opera­tio­nen nur möglich, wenn diese mindes­tens 7 Tage (Kalen­der­tage) im Voraus schrift­lich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt.

Bei Absagen, welche weniger als 7 Kalen­der­tage vor der geplanten Operation erfolgen, werden dem Kunden 50 % der zuvor verein­bar­ten Opera­ti­ons­kos­ten in Rechnung gestellt. Durch die Medicine&Beauty AG abgesagte Termine, aus gesund­heit­li­chen, medizi­ni­schen oder techni­schen Gründen, können nicht erstattet oder entschä­digt werden. Es wird ein Alter­na­tiv­ter­min ohne zusätz­li­che Kosten angeboten.