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Vampire Lift

Infor­ma­tio­nen zum Vampire Lifting

Unsere Haut altert, abhängig von geneti­schen Faktoren, aber auch Sonnen­ex­po­si­tion, Rauchen, Sport und Ernäh­rungs­ge­wohn­hei­ten haben ihren Einfluss. Durch eine ambulante Behand­lung können diese Alterungs­er­schei­nun­gen deutlich reduziert werden, die Haut aufge­frischt und wieder stimu­liert werden.

Plättchen reiches Plasma, PRP, «Vampire-Lift»

Es ist hiermit eine Bio-Stimu­la­tion mit körper­ei­ge­nem Plasma und darin enthal­te­nen Stamm­zel­len gemeint. Diese innova­tive Methode ermög­licht eine beein­dru­ckende Hautver­jün­gung, besonders im Bereich von Augen­rin­gen und insgesamt dünner oder Umwelt-geschä­dig­ter Haut im Gesichts­be­reich, Decol­le­tée und Hals. Aber auch Pigment­stö­run­gen, Aknenar­ben und andere Hauver­än­de­run­gen können deutlich verbes­sert werden.

Vampire Lift - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zum Vampire Lift

Nach Aufbrin­gen von anästhe­sie­ren­der Creme in der zu behan­deln­den Region wird dem Patienten zunächst etwas eigenes Blut aus der Armvene entnommen und nach einer beson­de­ren Aufbe­rei­tung und Zentri­fu­ga­tion wird ein konzen­trier­ter Überstand von Plasma, welches reichlich Blutplätt­chen, besonders aber auch native Zellen, («Stamm­zel­len») enthält dem Patienten wieder in die betref­fen­den Hautareale re-injiziert.

Dadurch findet eine Stimu­la­tion des Unter­haut­ge­we­bes, besonders der Fibro­blas­ten statt, was eine Neu-Produk­tion von Elastin und Kollagen fördert. Es wird damit ohne Fremd­sub­stan­zen das Hautbild deutlich verjüngt, geglättet und aufge­frischt; Augen­ringe können deutlich verbes­sert, feine Falten geglättet und Pigment­stö­run­gen abgemil­dert werden.

Wir verwenden bei uns verschie­dene Kits für die PRP-Behand­lung mit spezi­el­lem Zellular-Matrix-Gel wie z.B.: "RegenLab" (dem  noch 2 ml unver­netzte Hyalu­ron­säure zugefügt werden) oder "Arthrex-Kit" der Fa. Croma. Mit diesen Verfahren erreicht man eine sehr hohe Feuch­tig­keits­bin­dung im Unter­haut­be­reich und erhöhte Zufuhr von Nährstoffen.

Diese dauert ca. 30 – 45 min., ist nicht schmerz­haft und hat als Neben­wir­kung lediglich eine leichte Schwel­lung für 1-2 Tage zur Folge. Es wird mit den dünnsten auf dem Markt befind­li­chen Kanülen das aufbe­rei­tete PRP sehr oberfläch­lich in die Haut injiziert. Um eine gleich­mäs­sige Vertei­lung zu gewähr­leis­ten muss man relativ viele Einstiche machen. Wir führen dies aber extrem gefühl­voll, profes­sio­nell und zügig durch;

Sie werden kaum etwas spüren. Eine kleine Schwel­lung jeweils an den Injek­ti­ons­stel­len verschwin­det über Nacht. Wir kühlen anschlies­send gut und geben noch Pflege­tips für zuhause.
Für ein effek­ti­ves und lang anhal­ten­des Ergebnis sollten drei Behand­lun­gen im Abstand von etwa vier Wochen erfolgen; anschlie­ßend reicht eine einmal jährliche Auffri­schung, um das erreichte Ergebnis länger­fris­tig zu erhalten.

Da es sich um Ihre eigenen Substan­zen aus Ihrem Blut handelt gibt es keine Unver­träg­lich­kei­ten oder aller­gi­sche Reaktio­nen. Begleit­erschei­nun­gen treten nicht auf; eine gewisse Rötung und Schwel­lung sollte jedoch für die ersten 1-2 Tage toleriert werden. In ganz seltenen Fällen kann es einzelne kleine Hämatome (Blutergüsse) geben. Da es sich um eine Bio-Stimu­la­tion Ihres eigenen Gewebes handelt, braucht es einige Tage bis Wochen bis eine Wirkung wahrnehm­bar ist. Es ist kein Füllungs­ef­fekt gegeben.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren können die Kosten einer Behand­lung variieren und hängen von der Menge des Produktes und der Anzahl der Anwen­dun­gen ab. Wir bieten auch Packages zu vergüns­tig­ten Kondi­tio­nen an: z.B. Drei Appli­ka­tio­nen hintereinander.

Eine einmalige Behand­lung kostet in der Regel 680,- CHF; ein Dreier-Abo  1860,- CHF.

Die Kranken­kas­sen tragen die Anwendung nicht, da es sich um eine ästhe­ti­sche Wunsch-Behand­lung handelt.

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 150,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det.

Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Behand­lungs­ter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 250,- CHF berechnet.