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Face Lift

Infor­ma­tio­nen zum Face Lifting

Wenn die Gesichts­haut ihre Elasti­zi­tät im Laufe des Lebens verliert; unter anderem durch Einwir­kung von UV-Strahlung der Sonne, hormonell bedingt abneh­men­der Kollagen-Produk­tion, andere Umwelt­fak­to­ren (Ernährung, Rauchen etc.) bilden sich Falten. Um das Gesicht wieder frisch, straffer und jugend­li­cher wirken zu lassen führt man als konse­quen­teste Methode eine operative Gesichts­straf­fung durch.

Prinzi­pi­ell werden beim Facelif­ting drei Unter­grup­pen unterschieden:

  • Stirn­lif­ting (Front-lift)
  • Mittel­ge­sicht (Midface-lift)
  • Kinn-/Hals (Neck-lift)

Meistens aber ist eine Gesichts­straf­fung in allen drei Kompar­ti­men­ten von Nöten und es findet eine Kombi­na­tion verschie­de­ner Techniken statt.

Prinzi­pi­ell bedingt der Alterungs­pro­zeß der Haut, ausgelöst durch ein Nachlas­sen des körper­ei­ge­nen Binde­ge­we­bes, die unauf­hör­li­che Tätigkeit der mimischen Musku­la­tur, äußere Einwir­kun­gen wie UV-Bestrah­lung, Kälte, Wärme etc., dass sich die Gesichts­kon­tu­ren beim Älter­wer­den verschie­ben: gemäß der Schwer­kraft werden besonders auch die Struk­tu­ren im Unter­haut­be­reich nach unten gezogen und es entsteht oft ein typisches „Durch­hän­gen“ der Gesichts­kon­tu­ren im Jochbein-, Wangen- und Kinnbe­reich („Sagging“).

Face Lift - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zur Gesichtsstraffung

Es geht nicht, wie oft fälsch­li­cher­weise angenom­men, um eine bloße Straffung der Haut (hier hätte man nur wie in früheren Zeiten windhund­ar­tige, wie aufge­spannt ausse­hende Gesichts­züge), sondern vielmehr um die Zurück­ver­la­ge­rung (Reposi­tio­nie­rung) des abgesun­ke­nen Stütz­ge­we­bes im Unter­haut­be­reich und dessen dauer­hafte Fixierung an anato­mi­schen Strukturen.

Da im Gesichts­be­reich außer­or­dent­lich viele Nerven und Gefäße verlaufen, werden oft verschie­dene Schichten angespro­chen, um optimale Zugangs­wege mit möglichst geringer Verlet­zungs­ge­fahr zu erreichen. Beim Stirn­lif­ting wird je nach Höhe des Haaran­sat­zes eine Schnitt­füh­rung vor der Haargrenze oder einige Zenti­me­ter innerhalb des behaarten Kopfes gewählt. Eine Straffung der Stirn bedingt automa­tisch auch ein Anheben der Augen­brauen und damit wiederum indirekt ein Anheben der Augen­li­der. Parallel werden einige Muskeln, die für den „bösen Blick“ verant­wort­lich sind im Bereich der Nasen­wur­zel und der Augen­brauen teilweise durch­trennt, so dass auch gravie­rende Mimik­fal­ten hier angegan­gen werden können.

Bei dem Mittel­ge­sicht (Midface-) lift  geht es um die Wieder-Model­lie­rung der Jochbein­re­gion (da ein praller rundli­cher Jochbo­gen­be­reich Jugend­lich­keit ausdrückt) und um die Glättung der Nasola­bi­al­falte sowie ein Anheben der Mundwin­kel­par­tie. Dabei ist eine Schnitt­füh­rung von der Schläfe über den Ohransatz bis zum Ohrläpp­chen erforderlich.

Im Kinn/​Hals (Neck-) lift  werden herab­ge­sun­kene Wangen­par­tien wieder höher­ver­la­gert, evtl. ein „Doppel­kinn“ abgesaugt, die Musku­la­tur des Halses wieder­ver­ei­nigt und gestrafft und der Kinnwin­kel wieder ausge­ar­bei­tet. Hier wird eine Schnitt­füh­rung vom Ohrläpp­chen bis in den Bereich der Nacken­h­aar­grenze sowie häufig ein kleiner Einschnitt knapp hinter dem Kinn erforderlich.

Natürlich wird auch der Überschuß an darüber­lie­gen­der Haut reseziert, so dass das gesamte Gesicht einer­seits prallere, rundere, jugend­li­chere Konturen erhält, anderer­seits die Haut gestrafft und falten­är­mer wird.

Gesichts­straf­fun­gen sind außer­or­dent­lich komplexe, schwie­rige Opera­tio­nen, die zunächst eine langwie­rige Erörte­rung mit dem Patienten erfordern, um genau dessen Wünsche und Vorstel­lun­gen zu erfassen, um ihm optimale Lösungs­vor­schläge anbieten zu können. Hiernach werden dem Operateur profunde anato­mi­sche Kennt­nisse, höchste Konzen­tra­tion und bestes opera­ti­ves Geschick abverlangt.
Schließ­lich soll ein deutli­cher Verjün­gungs­ef­fekt unter Erhaltung Ihres persön­li­chen Gesichts­aus­drucks erzielt werden, der Sie 8 bis 15 Jahre jünger und frischer aussehen lässt !
Ihre innere Spann­kraft und Lebens­freude kann so wieder nach außen strahlen.

Unerwünschte Kompli­ka­tio­nen treten bei diesen Opera­tio­nen sehr selten auf. Wie bei jedem opera­ti­ven Verfahren können aber Kompli­ka­tio­nen wie Wundhei­lungs­stö­run­gen, Infek­tio­nen oder Nachblu­tun­gen auftreten. Das Ergebnis eines Facelifts hält dauerhaft; aller­dings altert die Haut natürlich weiter. Der graduelle Verjün­guns-Effekt bleibt Ihnen aber jahrelang erhalten.

Nach dem Eingriff kommt es immer zu einer deutli­chen Schwel­lung des Gesichtes. Körper­li­che Schonung ist deshalb sehr wichtig; beim schlafen sollte der Kopf für 5 Tage erhöht liegen. Kühlung und anschlies­send pflegende Cremes unter­stüt­zen ein rasches Abheilen.

Wir betreuen Sie sehr engma­schig nach dem Eingriff. In Ihren häusliche Alltag können Sie nach wenigen Tagen zurück; öffent­li­che Auftritte / gesell­schaft­li­che Anlässe sind aber realis­tisch erst nach frühes­tens 4 Wochen möglich. Diese Zeit sollten Sie der Wundhei­lung schenken. Passager kann es zu einem Spannungs­ge­fühl und  Empfind­lich­kei­ten der Gesichts­haut kommen, was aller­dings in wenigen Wochen wieder abklingt.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren variieren die Kosten eines Facelifts je nach Ausgangs­si­tua­tion, Umfang und Zeitauf­wand der Massnahme und der angewen­de­ten Technik. Natürlich werden alle entste­hen­den Gebühren bespro­chen, diese enthalten  dann auch die  Anästhe­sie-, OP-Nutzungs­ge­büh­ren und alle Verbrauchs­ma­te­ria­lien sowie alle unsere Nach-/ Kontroll­un­ter­su­chun­gen bis zur vollstän­di­gen Abheilung.

Preis für ein Facelift:

ab 9.000,- CHF

Die Kranken­kas­sen tragen die Anwendung nicht, da es sich um eine ästhe­ti­sche Wunsch-Behand­lung handelt.

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 250,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.

Für verein­barte Opera­ti­ons­ter­mine gilt folgende Regelung: Bei geplanten und termin­lich fixierten Opera­tio­nen ist es der Medicine&Beauty AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatz­pa­ti­en­ten aufzu­bie­ten. Aufgrund dieser Planungs­schwie­rig­kei­ten ist eine kosten­freie Termin­ab­sage bei Opera­tio­nen nur möglich, wenn diese mindes­tens 7 Tage (Kalen­der­tage) im Voraus schrift­lich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt.

Bei Absagen, welche weniger als 7 Kalen­der­tage vor der geplanten Operation erfolgen, werden dem Kunden 50 % der zuvor verein­bar­ten Opera­ti­ons­kos­ten in Rechnung gestellt. Durch die Medicine&Beauty AG abgesagte Termine, aus gesund­heit­li­chen, medizi­ni­schen oder techni­schen Gründen, können nicht erstattet oder entschä­digt werden. Es wird ein Alter­na­tiv­ter­min ohne zusätz­li­che Kosten angeboten.