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Chemi­sches Peeling

Infor­ma­tio­nen zum Chemi­schen Peeling

Unsere Haut altert, abhängig von geneti­schen Faktoren, aber auch besonders  Sonnen­ex­po­si­tion, Rauchen, Sport und Ernäh­rungs­ge­wohn­hei­ten haben ihren Einfluss. Durch eine ambulan­ten Behand­lung können diese Alterungs­er­schei­nun­gen deutlich reduziert werden, die Haut aufge­frischt und wieder stimu­liert werden, das Hautbild geglättet und Pigment­stö­run­gen beseitigt werden.

Um einen Auffri­schungs­ef­fekt für die Haut zu erreichen, gibt es mannig­fal­tige Sorten von Peelings, welche im Prinzip die Funktion haben, die oberste abgestor­bene Hornschicht der Haut abzutra­gen und die frische­ren vitalen Schichten der Haut hervor­kom­men zu lassen. Dies regene­riert und stimu­liert die
Haut; belebt nicht nur den Teint, es werden auch Wohlbe­fin­den und „Hautat­mung“ gestei­gert. Kosme­ti­ke­rin­nen können bereits mit den für sie zugelas­se­nen Substan­zen deutliche Effekte erzielen; ein tief-greifen­der, dauer­haf­ter Erfolg ist jedoch nur mit den –dem Mediziner vorbe­hal­te­nen- aggres­si­ve­ren Peelings,
welche deutlich tiefer in die Hautschicht hinein­rei­chen, zu bewirken.

Chemi­sches Peeling - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zum Chemi­schen Peeling

Die Peeling-Substanz muss je nach Hauttyp und gewünsch­tem Effekt im Vorge­spräch von dem Arzt ausge­sucht werden. Hier muss, abhängig von der Tiefe und Ausprä­gung der Falten­bil­dung die jeweilige Substanz-Klasse
gewählt werden, die den optimalen Effekt erzielt.

So können auch sehr gut fleckige Pigment­stö­run­gen der Haut (sog. „Alters­fle­cken“) beseitigt und werden und inten­si­vere Falten­be­hand­lun­gen erreicht werden. Auch Akne-Narben können deutlich gebesert werden. Dies kann von sog. Frucht­säure-Peelings, die lediglich eine diskrete Auffri­schung der Haut bedingen, bis zu tiefrei­chen­den Phenol-Peelings reichen, welche eine massive Falten- und Pigment­stö­rungs-Besei­ti­gung bewirken. Je weitrei­chen­der der Effekt ist, desto länger dauert jedoch auch die Abheilungsphase.

In jedem Fall muss die Haut für längere Zeit vor inten­si­ver Sonnen­be­strah­lung und ähnlichen Belas­tun­gen geschützt werden und es muss länger­fris­tig eine Sonnen­schutz-Creme mit hohem Licht­schutz­fak­tor angewandt werden.

Nach Aufbrin­gen von anästhe­sie­ren­der Creme in der zu behan­deln­den Region erfolgt eine tiefge­hende Reinigung und Entfet­tung der Haut. Anschlies­send bringt der Arzt wieder­holt schicht­weise die Peeling-Substanz auf die Haut. Ein Brennen kann zu spüren sein, gute Kühlung lindert dieses. Die gewünsch­ten chemi­schen Prozesse laufen sofort ab und lassen so die Inten­si­tät der Behand­lung gut steuern. Die Behand­lung dauert ca. 30 – 60 min.; eine anschlies­sende Rötung und auch Schwel­lung der Haut ist in Kauf zu nehmen - andern­falls hätte man keinen Effekt.

Nach 2-3 Tagen setzt das Peeling der Haut ein; die Haut regene­riert sich, stösst abgestor­bene Hornschich­ten ab und bildet neues Collagen und Elastin. Wir geben Ihnen zur Nachbe­hand­lung entspre­chende Salben und Cremes, begleiten Sie engma­schig während des Heilungsprozesses.

Unver­träg­lich­kei­ten oder aller­gi­sche Reaktio­nen treten nicht auf; der Patient muss aber bereit sein, eine gewisse Ausfalls­zeit einzu­pla­nen und Geduld bis zur vollstän­di­gen Abheilung zu einem frischen, rosigen, offen­po­ri­gen Teint aufzu­brin­gen. Da es sich auch um eine intensive Bio-Stimu­la­tion Ihres eigenen Gewebes aus der Tiefe heraus handelt, brauchte es einige Tage bis Wochen bis der volle Effekt gegeben ist.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren können die Kosten einer Behand­lung variieren und hängen von der Grösse der zu behan­deln­den Region, dem verwen­de­ten Produkt und dem Zeitauf­wand der Appli­ka­tion ab. Selbst­ver­ständ­lich werden die anfal­len­den Kosten vorab bespro­chen und festge­legt.

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 150,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.