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Oberarm­straf­fung

Infor­ma­tio­nen zur Oberarmstraffung

Durch Elasti­zi­täts­ver­lust der Haut und der oberfläch­li­chen Fascie, als auch durch eine Erschlaf­fung der Musku­la­tur im Bereich des hinteren Oberarmes bzw. der Oberschen­kel­in­nen- seiten kann es in diesen Körper­re­gio­nen zu störenden Verän­de­run­gen kommen.

Da die Haut hier nur einen begrenz­ten Kontrak­ti­ons­spiel­raum besitzt ist zwar mittels Fettab­sau­gung eine Volumen­ver­min­de­rung zu erzielen; für eine ausrei­chende Straffung ist jedoch meist ein opera­ti­ves Entfernen von überschüs­si­ger faltiger Haut zusätz­lich notwendig. Besonders nach massivem Gewichts­ver­lust durch Ernäh­rungs­mass­nah­men oder  baria­tri­schen Opera­tio­nen (Magen-Bypass-OP) kann es zu Hautla­xi­zi­tät mit Verlust der Oberarm­de­fi­ni­tion und einem eher schlaffen Erschei­nungs­bild kommen.

Oberarm­straf­fung - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zur Oberarmstraffung 

Im Bereich des Oberarmes kann ( bei geringem Elasti­zi­täts­ver­lust) an der Oberarm-Innen­seite nahe der Achsel­höhle ein ovaläres Hautstück entfernt werden, so daß die Haut des Oberarmes zur Achsel­höhle hin in Längs­rich­tung (longi­tu­di­nal) gespannt und gestrafft werden kann.

Um den Armumfang (circum­fe­ren­ti­ell) zu verrin­gern ist jedoch meist ein weiterer Schnitt erfor­der­lich, welcher von der Achsel­höhle bis knapp oberhalb des Ellen­bo­gens reichen muß, um hier durch die Entfer­nung eines spindel­för­mi­gen Hautare­als die gewünschte Straffung zu erzielen. Der Schnitt wird so gelegt, dass die Narbe im hinteren Anteil des Oberarms, der am wenigsten sicht­ba­ren Stelle, zu liegen kommt.

Durch Besei­ti­gung der unelas­ti­schen, überschüs­si­gen Haut und des Unter­haut­ge­we­bes kann durch eine Armstraf­fung ein deutlich verschlank­tes, kontu­rier­tes Erschei­nungs­bild erzielt werden und die -im Volksmund gehässig «Fleder­maus­är­mel» genannten- Verän­de­run­gen beseitigt werden.

Kompli­ka­tio­nen und unerwünschte Neben­wir­kun­gen sind nach einer Oberarm­straf­fung sehr selten. Eine Schwel­lung und manchmal ein leichter Bluterguss können vorkommen. In den ersten Tagen nach der Operation kann auch eine vorüber­ge­hende Schwel­lung im Unterarm- und Handbe­reich vorkommen.

Ein Hochla­gern der Arme auf ein Kissen über Nacht ist sehr sinnvoll um den Lymph­ab­fluss zu fördern. In den ersten Tagen nach der Operation kann es wie nach jedem opera­ti­ven Eingriff zu Nachblu­tun­gen oder Infek­tio­nen kommen. Auch Wundhei­lungs­stö­run­gen können vorkommen, heilen aber im Regelfall problem­los ab. Wenn jemand zu schlech­ter Narben­hei­lung tendiert kann auch eine etwas wulsti­gere, gerötete Narbe zurückbleiben

Innerhalb der ersten 2-3 Wochen sollte die indivi­du­ell angepasste Kompres­si­ons­wä­sche («Bolero») getragen werden, um die Wundhei­lung zu unter­stüt­zen. Duschen ist mit einem wasser­fes­ten Pflaster ab dem 2. Tag nach der Operation möglich.

Wir überwa­chen in regel­mäs­si­gen Inter­val­len den Wundhei­lungs­ver­lauf. Eine Schonung der Arme ist aber in den ersten Wochen obligat. Lymph­drai­nage ab 8-10 Tagen nach OP trägt zur raschen Abschwel­lung bei.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren variieren die Kosten für eine Oberarm­straf­fung je nach Umfang der Massnahme, Zustand der Haut und Gewebe­ver­tei­lung. Es setzten sich diese aus den OP-Nutzungs­ge­büh­ren, dem Honorar des Assis­tenz­per­so­nal, des Anästhe­sis­ten und dem Honorar des Opera­teurs zusammen. Selbst­ver­ständ­lich werden alle anfal­len­den Kosten vor der Operation detail­liert bespro­chen, so dass Sie genau und verbind­lich wissen, mit welchem Aufwand Sie zu rechnen haben.

Wir führen diesen Eingriff  ab 7.000,- CHF durch.

Die Kranken­kas­sen tragen die Anwendung nicht, da es sich um eine ästhe­ti­sche Wunsch-Behand­lung handelt.

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 250,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.

Für verein­barte Opera­ti­ons­ter­mine gilt folgende Regelung: Bei geplanten und termin­lich fixierten Opera­tio­nen ist es der Medicine&Beauty AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatz­pa­ti­en­ten aufzu­bie­ten. Aufgrund dieser Planungs­schwie­rig­kei­ten ist eine kosten­freie Termin­ab­sage bei Opera­tio­nen nur möglich, wenn diese mindes­tens 7 Tage (Kalen­der­tage) im Voraus schrift­lich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt.

Bei Absagen, welche weniger als 7 Kalen­der­tage vor der geplanten Operation erfolgen, werden dem Kunden 50 % der zuvor verein­bar­ten Opera­ti­ons­kos­ten in Rechnung gestellt. Durch die Medicine&Beauty AG abgesagte Termine, aus gesund­heit­li­chen, medizi­ni­schen oder techni­schen Gründen, können nicht erstattet oder entschä­digt werden. Es wird ein Alter­na­tiv­ter­min ohne zusätz­li­che Kosten angeboten.