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Männner­brust

Infor­ma­tio­nen zur Männnerbrust

Nicht wenige Männer haben eine etwas deutli­chere Ausprä­gung Ihrer Brust. Ab einer gewissen Dimension wird dies als "weibisch" empfunden und diese Männer fühlen sich weniger "maskulin". Wer möchte schon im Sport oder im Sommer im T-Shirt auf seine Brust­bil­dung angespro­chen werden ?

In der Medizin wird das übermä­ßige Wachstum der männli­chen Brust als „Gynäko­mastie“ bezeich­net. In der Pubertät kommt es wohl zu einer hormonell bedingen Anschwel­lung der Burst, welche sich aber später wieder zurück­bil­det. Jedoch kommt es auch vor, dass sich das Brust­vo­lu­men nicht vollkom­men zurückentwickelt.

Dies kann durch das (unerwünschte) Vorhan­den­sein von echtem Drüsen­ge­webe bedingt sein, oder durch eine vermehrte Fettan­samm­lung im Unter­haut­be­reich. Jene kann genetisch bedingt sein, oder durch falsche Ernährung / Gewichts­zu­nahme ausgelöst, besonders auch durch Konsum von zu viel Bier.

Dementspre­chend unter­schie­det man zwischen einer „echten“ ( wahren) Gynäko­mastie (wenn also unerwünsch­tes Brust- Drüsen­gewe beim Mann hinter der Brust­warze lokali­siert ist) – oder von einer vermeint­li­chen (Pseudo-) Gynäko­mastie (wenn das Brust­vo­lu­men auf eine lokale Fettan­samm­lung zurück­zu­füh­ren ist).

Männner­brust - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zur Männnerbrust

Zunächst muss eine entspre­chende Anamnese erfolgen um Grund­er­kran­kun­gen abzuklä­ren; dann muss der defini­tive Zustand befundet werden;  Eine Ultra­schall­un­ter­su­chung der Brust vorweg ist unabding­bar um zu sehen, ob echtes Drüsen­ge­webe vorhanden ist.

Meistens gelingt es mit Absaugen des Fettge­we­bes, das Problem dauerhaft zu besei­ti­gen. Die Entfer­nung des drüsigen Anteiles ist aller­dings wichtig, weshalb oft auch ein kleiner Schnitt am Rand des Warzen­ho­fes (Areola) vorge­nom­men wird, um hier operativ das Drüsen-Gewebe hinter der Brust­warze zu entfernen. Der Eingriff wird mit einer örtlichen Betäubung in Dämmer­schlaf durch­ge­führt. Nach Einsprit­zen einer „Tumes­zenz­lö­sung“ wird durch kleine Einstich­stel­len das Fettge­webe mittels einer Kanüle abgesaugt und es entstehen keine bleiben­den Narben. ( siehe auch unter „Fettab­sau­gung“). Ein gegebe­nen­falls notwen­di­ger Schnitt am Rand der Brust­warze heilt meistens kaum sichtbar ab, so dass von dem Eingriff später nichts zu sehen ist.

Echte Kompli­ka­tio­nen sind äusserst selten bei diesem Verfahren. Eine Schwel­lung und leichte Blutergüsse können aber auftreten, zudem kann es zu Sensi­bi­li­täts­stö­run­gen, sowohl Unter- als auch Über-Empfind­lich­keit im Bereich der Brust­warze kommen, welche meistens nach kurzer Zeit zurück geht.

Nach der OP legen wir einen elasti­schen Verband an, der die Brust leicht kompri­miert um Nachblu­tun­gen zu verhin­dern. Sie können nach kurzer Erholungs­zeit Ihren Alltag wieder wahrneh­men, wir führen kurzfris­tige beglei­tende Wundhei­lungs­kon­trol­len in unserer Praxis durch.

 

Bei Vorhan­den­sein von Drüsen­ge­webe überneh­men oft die Kranken­ver­si­che­run­gen diese OP-Kosten (medizi­ni­sche Indika­tion- Dies muss dann zuvor bei der Kranken­kasse beantragt werden). Die im Regelfall zusätz­lich erfor­der­li­che Fettab­sau­gung ist aller­dings vom Patienten selbst zu tragen, da es sich dabei um eine eher ästhe­ti­sche Proble­ma­tik handelt.

Ansonsten setzt sich das OP-Honorar wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren aus dem Narkose-Honorar, der OP-Nutzungs­dauer und unserer Honorar­note zusammen. Wir werden diese Kosten vorher ausführ­lich mit Ihnen bespre­chen und es wird ein Fix-Honorar festge­legt, unabhän­gig, wie lange der Eingriff letzt­end­lich dauert. So können Sie genau kalkulieren.

Es sind 5800,- bis 9000,- CHF zu veranschlagen.

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 250,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.

Für verein­barte Opera­ti­ons­ter­mine gilt folgende Regelung: Bei geplanten und termin­lich fixierten Opera­tio­nen ist es der Medicine&Beauty AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatz­pa­ti­en­ten aufzu­bie­ten. Aufgrund dieser Planungs­schwie­rig­kei­ten ist eine kosten­freie Termin­ab­sage bei Opera­tio­nen nur möglich, wenn diese mindes­tens 7 Tage (Kalen­der­tage) im Voraus schrift­lich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt.

Bei Absagen, welche weniger als 7 Kalen­der­tage vor der geplanten Operation erfolgen, werden dem Kunden 50 % der zuvor verein­bar­ten Opera­ti­ons­kos­ten in Rechnung gestellt. Durch die Medicine&Beauty AG abgesagte Termine, aus gesund­heit­li­chen, medizi­ni­schen oder techni­schen Gründen, können nicht erstattet oder entschä­digt werden. Es wird ein Alter­na­tiv­ter­min ohne zusätz­li­che Kosten angeboten.