Brust­straf­fung Zürich - Für eine harmo­nisch geformte Brust, die wieder besser zu Ihrem Körper­ge­fühl passt.

Eine abgesun­kene oder erschlaffte Brust kann nach Schwan­ger­schaf­ten, Gewichts­ver­än­de­run­gen oder im Laufe der Zeit entstehen. Mit einer indivi­du­ell geplanten Brust­straf­fung kann überschüs­sige Haut entfernt, das vorhan­dene Brust­ge­webe neu geformt und die Brust in eine höhere Position gebracht werden.

Infor­ma­tio­nen zur Bruststraffung

Eine Brust­straf­fung kommt infrage, wenn die Brust sichtbar abgesun­ken ist und das vorhan­dene Gewebe von einem gedehnten Hautman­tel nicht mehr ausrei­chend gestützt wird. Häufig liegt die Brust­warze dadurch tiefer als zuvor oder zeigt stärker nach unten. Auch die Form kann sich verändern: Die Brust wirkt im oberen Bereich flacher, während sich das Gewebe zunehmend im unteren Bereich sammelt.

Bei der Operation wird überschüs­sige Haut entfernt und das vorhan­dene Brust­ge­webe so neu geformt, dass eine kompak­tere und höher positio­nierte Brust entsteht. Gleich­zei­tig können die Brust­warze und der Warzenhof an die neue Brustform angepasst werden. Ein vergrös­ser­ter oder gedehnter Warzenhof lässt sich bei Bedarf verklei­nern. Wie umfang­reich diese Verän­de­run­gen notwendig sind, richtet sich nach der indivi­du­el­len Brustform, der Hautbe­schaf­fen­heit und dem Ausmass der Absenkung.

Das Ziel ist eine harmo­ni­schere und straffere Brustform, die zu den natür­li­chen Körper­pro­por­tio­nen passt. Das vorhan­dene Brust­vo­lu­men bleibt bei einer reinen Brust­straf­fung grund­sätz­lich erhalten. Durch die Neufor­mung und höhere Position kann die Brust dennoch kompakter und im oberen Bereich voller erschei­nen. Eine tatsäch­li­che Vergrös­se­rung des Brust­vo­lu­mens erfolgt dadurch jedoch nicht.

Prinzi­pi­ell kann ein Lifting der Brust erfolgen:

  • Nur durch eine Implan­tat­ein­lage, wenn haupt­säch­lich Volumen fehlt und nur eine leichte Erschlaf­fung besteht. Das Implantat füllt die Brust auf und kann sie optisch straffer erschei­nen lassen. Eine deutlich abgesun­kene Brust­war­zen­po­si­tion oder ein ausge­präg­ter Hautüber­schuss werden dadurch jedoch nicht korrigiert.

  • Durch ausschließ­li­che Resektion von Haut und eine Höher­ver­la­ge­rung und Umschich­tung des vorhan­de­nen Drüsen­kör­pers. Gerade bei Fällen, in denen noch ausrei­chend eigenes Drüsen­ge­webe vorhanden ist, welches nur der Schwer­kraft entspre­chend abgesun­ken ist, ist dies eine sinnvolle Methode (zumal die Brust durch die Höhen­ver­la­ge­rung des Drüsen­ge­we­bes und die straffere Haut auch optisch deutlich volumi­nö­ser wirkt). (Mamma-Lifting / Mastopexie)

  • Als Kombi­na­tion beider Methoden, d.h. Straffung der Haut einer­seits und gleich­zei­tig aber Einlage eines Implan­tat­kis­sens zur Volumen­ver­meh­rung. (Augmen­ta­ti­ons-Mastope­xie)

Welche dieser Möglich­kei­ten für die jeweilige Ausgangs­lage infrage kommt, erläutern wir ausführ­li­cher in unserem Ratgeber „Brust­straf­fung oder Brust­ver­grös­se­rung: Wann ist welcher Eingriff sinnvoll?“.

Brust­straf­fung Zürich Preise

Die Kosten für eine Brust­straf­fung in Zürich richten sich nach der indivi­du­el­len Ausgangs­lage, dem Umfang der notwen­di­gen Gewebe- und Hautkor­rek­tur sowie der gewählten Opera­ti­ons­tech­nik. Jede Brust­straf­fung wird deshalb nach einer persön­li­chen Unter­su­chung und ausführ­li­chen Beratung indivi­du­ell geplant.

Die Kosten betragen in der Regel zwischen CHF 7.000,- und CHF 11.000.–. Je nach Befund können sich insbe­son­dere die Schnitt­füh­rung, die Dauer des Eingriffs und die Frage unter­schei­den, ob die Brust­straf­fung allein oder in Kombi­na­tion mit einer Volumen­ver­än­de­rung durch­ge­führt wird. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine trans­pa­rente Einschät­zung der zu erwar­ten­den Gesamtkosten.

Was beein­flusst die Kosten?

Die Kosten einer Brust­straf­fung hängen insbe­son­dere von folgenden Faktoren ab:

  • Ausmass der Hauterschlaffung
  • Notwen­dige Schnittführung
  • Umfang der Neufor­mung des Brustgewebes
  • Opera­ti­ons­dauer und Narkose
  • Statio­näre oder ambulante Durchführung
  • Kombi­na­tion mit weiteren Behand­lun­gen, beispiels­weise einer Brust­ver­grös­se­rung oder Brust­ver­klei­ne­rung.

Trans­pa­renz & Beratung

Im persön­li­chen Gespräch mit Dr. med. Peter Dietz wird genau erläutert, welche Leistun­gen im indivi­du­el­len Angebot für Ihre Brust­straf­fung in Zürich enthalten sind. Mögliche Zusatz­kos­ten, etwa bei einer Kombi­na­tion mit einem weiteren Eingriff, werden vorab klar ausge­wie­sen. So ist bereits vor der Operation nachvoll­zieh­bar, welche Leistun­gen und Kosten einge­plant sind.

Brust­straf­fung - das Wichtigste in Kürze

Weitere Details zur Bruststraffung

Die Art der Vorge­hens­weise hängt einer­seits von den Vorstel­lun­gen der Patientin zur gewünsch­ten Brustform, anderer­seits von den indivi­du­el­len anato­mi­schen Gegeben­hei­ten ab. Dazu zählen die Elasti­zi­tät der Haut, der Anteil des vorhan­de­nen Drüsen­ge­we­bes, das Ausmass der Ptose – also des Absinkens der Brust – und weitere Faktoren.

In einem ausführ­li­chen, persön­li­chen Gespräch werden die Wünsche der Patientin mit dem medizi­nisch und operativ erreich­ba­ren Ergebnis abgegli­chen. Auf dieser Grundlage legt Dr. med. Peter Dietz die geeignete Opera­ti­ons­me­thode für eine straffere und harmo­ni­sche Brustform fest. Die Verhal­tens­re­geln vor und nach dem Eingriff entspre­chen weitge­hend denen bei einer Brust­ver­grös­se­rung.

Eine Mastope­xie kann ambulant durch­ge­führt werden. Bei umfang­rei­che­ren Eingrif­fen empfehlen wir jedoch eine Übernach­tung. Abhängig vom Ausmass des Hautüber­schus­ses wird entweder eine vertikale Schnitt­füh­rung gewählt oder bei stärkerem Hautüber­schuss eine anker­för­mige Schnitt­füh­rung, bei der zusätz­lich eine Narbe in der Unter­brust­falte entsteht.

In den meisten Fällen werden Brust­warze und Brust­war­zen­hof in eine höhere Position verlagert. Dabei verläuft eine kreis­för­mige Narbe am Rand des Brust­war­zen­ho­fes. Bei einer reinen Brust­straf­fung wird das vorhan­dene Brust­vo­lu­men grund­sätz­lich erhalten. Überschüs­sige Haut wird entfernt und der Drüsen­kör­per neu geformt. Dadurch kann die Brust kompakter und insbe­son­dere im oberen Bereich voller erschei­nen, ohne dass ihr tatsäch­lich zusätz­li­ches Volumen hinzu­ge­fügt wird.

Welche Faktoren beein­flus­sen, wie stabil die neue Brustform langfris­tig bleibt? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wie lange hält eine Brust­straf­fung? Was das Ergebnis langfris­tig beein­flusst“.

Nach einer Brust­straf­fung braucht der Körper Zeit, um zu heilen. Vorüber­ge­hend können Verän­de­run­gen der Empfind­lich­keit im Bereich der Brust oder der Brust­war­zen auftreten. Seltener kommt es zu Nachblu­tun­gen, Infek­tio­nen, Wundhei­lungs­stö­run­gen oder auffäl­li­gen Narben. Auch leichte Unter­schiede in Form oder Höhe der Brüste können bestehen bleiben.

Sehr selten kann die Durch­blu­tung der Haut oder der Brust­warze beein­träch­tigt sein. In einzelnen Fällen kann eine Korrek­tur­ope­ra­tion notwendig werden. Damit Sie sich sicher und gut infor­miert entschei­den können, bespricht Dr. med. Peter Dietz vor dem Eingriff alle persön­li­chen sowie allge­mei­nen Opera­ti­ons- und Narko­se­ri­si­ken ausführ­lich mit Ihnen.

Nach der OP legen wir einen elasti­schen Latex-Verband an, der die Brust in Form hält. Nach 2-3 Tagen (nach dem ersten Verbands­wech­sel) tragen Sie einen gut sitzenden Sport-BH; dieser soll für 3 Wochen Tag und Nacht, dann weitere 3 Wochen nur tagsüber getragen werden.

Sie können nach kurzer Erholungs­zeit Ihren Alltag wieder wahrneh­men, nach 7-10 Tagen wieder an Ihren Arbeits­platz zurück­keh­ren. Sport­li­che Aktivi­tä­ten sollten Sie aber für 6 Wochen meiden, um dem Gewebe eine Heilung in Ruhe zu gewähren.

Wie bei jedem kosme­ti­schen Verfahren sind die Kosten für die Operation abhängig von Art und Umfang der Operation. Diese setzen sich zusammen aus dem Narkose-Honorar, der OP-Nutzungs­dauer und unserer Honorarnote.

Wir werden diese Kosten vorher ausführ­lich mit Ihnen bespre­chen und es wird ein Fix-Honorar festge­legt, unabhän­gig, wie lange der Eingriff letzt­end­lich dauert. So können Sie genau kalku­lie­ren. Da es sich hier um einen Wunsch-Eingriff handelt werden die Kosten üblicher­weise von den Kranken­kas­sen nicht übernommen.

Preis für ein Brust-Lifting:

zwischen CHF 7.000,- und CHF 11.000.–

Die Kosten für eine erste vor-Ort-Beratung betragen 250,- CHF. Dieser Betrag kann auf Ihre Behand­lung angerech­net werden, sofern diese binnen 6 Monaten statt­fin­det. Ihr Nicht­er­schei­nen zum verbind­lich verein­bar­ten Erstter­min wird mit einer Ausfall­ge­bühr von 150,- CHF berechnet.

Für verein­barte Opera­ti­ons­ter­mine gilt folgende Regelung: Bei geplanten und termin­lich fixierten Opera­tio­nen ist es der Medicine&Beauty AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatz­pa­ti­en­ten aufzu­bie­ten. Aufgrund dieser Planungs­schwie­rig­kei­ten ist eine kosten­freie Termin­ab­sage bei Opera­tio­nen nur möglich, wenn diese mindes­tens 7 Tage (Kalen­der­tage) im Voraus schrift­lich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt.

Bei Absagen, welche weniger als 7 Kalen­der­tage vor der geplanten Operation erfolgen, werden dem Kunden 50 % der zuvor verein­bar­ten Opera­ti­ons­kos­ten in Rechnung gestellt. Durch die Medicine&Beauty AG abgesagte Termine, aus gesund­heit­li­chen, medizi­ni­schen oder techni­schen Gründen, können nicht erstattet oder entschä­digt werden. Es wird ein Alter­na­tiv­ter­min ohne zusätz­li­che Kosten angeboten.

Brust­straf­fung Zürich – jetzt Beratung vereinbaren!

Bruststraffung oder Brustvergrösserung

Eine Brust­straf­fung ist eine sehr persön­li­che Entschei­dung. Dr. med. Peter Dietz berät Sie ausführ­lich zu den Möglich­kei­ten der Operation, dem zu erwar­ten­den Ergebnis und dem Ablauf Ihrer Brust­straf­fung in unserer Praxis in Zürich.

Häufige Fragen zur Brust­straf­fung in Zürich

Hier finden Sie kompakte Infor­ma­tio­nen zu den wichtigs­ten Themen rund um die Bruststraffung.

Unter­schiede in Form, Höhe oder Brust­war­zen­po­si­tion können bei der Opera­ti­ons­pla­nung berück­sich­tigt und häufig deutlich reduziert werden. Eine vollkom­men identi­sche Form beider Brüste lässt sich jedoch nicht garan­tie­ren. Bei ausge­präg­te­ren Unter­schie­den können zusätz­li­che Massnah­men sinnvoll sein. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Brust­asym­me­trie.

Eine Brust­straf­fung kann grund­sätz­lich auch nach einer früheren Brust­ver­grös­se­rung, Brust­ver­klei­ne­rung oder Straffung infrage kommen. Für die erneute Opera­ti­ons­pla­nung sind der Verlauf vorhan­de­ner Narben, die Gewebe­be­schaf­fen­heit und die zuvor angewandte Technik besonders wichtig. Vorhan­dene Opera­ti­ons­be­richte sollten deshalb möglichst zum Beratungs­ge­spräch mitge­bracht werden.

Ja, Unter­su­chun­gen zur Brust­krebs­vor­sorge können auch nach einer Brust­straf­fung durch­ge­führt werden. Die radio­lo­gi­sche Fachper­son sollte vor der Unter­su­chung über den Eingriff infor­miert werden. Abhängig von Alter und persön­li­cher Vorge­schichte kann bereits vor der Operation eine Mammo­gra­phie oder Ultra­schall­un­ter­su­chung empfohlen werden. Weitere allge­meine Infor­ma­tio­nen finden Sie auf unserer Seite zu Brust­ope­ra­tio­nen.

Eine Brust­straf­fung wird meist aus ästhe­ti­schen Gründen durch­ge­führt und muss daher in der Regel selbst bezahlt werden. Eine Kosten­über­nahme kommt nur in medizi­nisch begrün­de­ten Ausnah­me­fäl­len infrage und muss vor dem Eingriff direkt mit der Kranken­ver­si­che­rung geklärt werden.